Drabinski-Gutachten sorgt für mehr Transparenz bei den finanziellen Konsequenzen der Gesundheitsreform

Wochenlang debattierte Deutschland über die finanziellen Auswirkungen der Gesundheitsreform. Auslöser war eine Studie des Kieler Wissenschaftlers Dr. Thomas Drabinski, die dieser Mitte Dezember mit Unterstützung der INSM / Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" href="http://www.insm.de/Die_INSM.html" target="_blank">Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft vorgestellt hatte. Zentrale Botschaft: Der Süden und Südwesten Deutschlands muss Milliardenbeträge für ärmere Regionen in Deutschland zahlen. Die Ministerpräsidenten Roland Koch, Günther Oettinger und Edmund Stoiber nahmen die Studie zum Anlasss, ihre Zustimmung zu dem Reformwerk in Frage zu stellen. Koch: Gesundheitsministerin Ulla Schmidt müsse jetzt beweisen, “dass sie bei der Einigung auf eine Gesundheitsreform nicht mit falschen Zahlen und Argumenten operiert hat”.

Mehr als zwei Wochen brauchte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, um nach der Vorstellung des Drabinski-Gutachtens ihrerseits über ein Papier der Wissenschaftler Bert Rürup und Eberhard Wille eigene Zahlen zu den Umverteilungseffekten ihrer Gesundheitsreform vorzulegen. Die Zahlen dieses Gutachtens, so schreibt unter anderem die Netzeitung, „liegen tatsächlich in weiten Teilen nahe an Drabinskis Zahlen“. Zitat aus dem Artikel: „So geben Rürup und Wille beispielsweise für Bayern einen Gesamttransfer von 1,273 Milliarden Euro an, wenn es 2005 schon den Fonds gegeben hätte. Der Kieler Forscher errechnete für den Freistaat eine Belastung von 1,04 Milliarden Euro.“ Rürup kam zudem zu dem Ergebnis, dass die zusätzlich Umverteilung, die über die heutigen Finanztransfers hinausgeht, maximal 98 Millionen Euro (Bayern) erreicht.

Allerdings fußt das Rürup/Wille Gutachten auf Zahlen des Bundesversicherungsamtes, das aber selbst „methodische Unschärfen“ bei der Berechnung seiner Datengrundlage eingeräumt habe, so die FAZ. Tatsächlich, so schrieb FAZ-Autor Andreas Nihm, habe „bislang niemand diese regionalen Umverteilungseffekte, die sich nicht an Ländergrenzen halten, genau berechnet.“ Baden-Württemberg will noch mehr Transparenz und hat ein eigenes Gutachten des Gesundheitsökonomen Professor Jürgen Wasem bestellt.

Drabinskis Gutachten hat unabhängig davon, welche neuen Zahlen Ulla Schmidt und andere noch auf den Tisch legen, dafür gesorgt, dass die Abgeordneten, die das Reformgesetz beschließen sollen, eine genauere Vorstellung von den finanziellen Konsequenzen bekommen haben, also ein Stück weit besser wissen, wofür sie die Hand heben sollen.

Machen Sie sich Ihr eigenes Bild.

Lesen Sie hier die Inhalte der Drabinski-Studie.

Hier geht es zur Rürup-Wille-Studie.

Und hier finden Sie die Stellungnahme des Wissenschaftlers Dr. Thomas Drabinski dazu.

“Einigung bei der Gesundheitsreform”, so mühte sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am vergangen Freitag auf den Webseiten der Bundesregierung, einen verbalen Schlussstrich unter die Debatten um ihr Reformwerk ziehen. Erst im vorletzten Absatz der Regierungsmitteilung wird die so genannte Konvergenzklausel erwähnt. Dieser Passus aus den im Oktober 2006 beschlossenen Koalitions-Eckpunkten zur Gesundheitsreform legt fest, dass kein Bundesland in Deutschland im Zuge des geplanten Gesundheitspools Mehrausgaben von mehr als 100 Millionen Euro im Jahr haben soll. Wie genau diese Regelung ausgestaltet sein soll, stand auch am Montag, 15. Januar, noch nicht fest.