INSM-Studie zum Antidiskriminierungsgesetz: Außer teuren Spesen (1,7 Milliarden Euro!) nichts gewesen
Professor Andreas Hoffjan, Universität Dortmund, und INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer stellten heute bei einer Pressekonferenz in Berlin die Ergebnisse einer repräsentativen Untersuchung vor. Die Studie entstand im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) an Hoffjans Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling und beleuchtet die Kosten, die den Unternehmen nach 12 Monaten durch das Antidiskriminierungsgesetz entstanden sind. Das offiziell unter dem Titel Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geführte Paragraphenwerk ist danach mit 1,73 Milliarden Euro zu Buche geschlagen. Pro Mitarbeiter waren das im vergangenen Jahr durchschnittlich 72,50 Euro.
Hier Teilbeträge aus Hoffjans für die INSM erstellter AGG-Abrechnung:
Insgesamt 532 Millionen Euro kosteten notwendige Mitarbeiterschulungen.
602 Millionen Euro waren für die Einführung neuer Standards und strategischer Implementierungen fällig.
Kosten treibend ist auch die Tatsache, dass viele Unternehmen nun auch gerichtssichere Dokumentation von Einstellungsvorgängen anlegen müssen, um späteren Prozessrisiken durch das AGG aus dem Wege zu gehen. Bereits am Wochenende hatte das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf INSM-Erkenntnisse über AGG-Hopper berichtet, die gar kein Interesse an einer Einstellung haben, sondern sich lediglich bewerben, im später Schadenersatz einklagen zu können. “Das AGG verursacht hohe Mehrkosten für die Unternehmen, trägt zur beabsichtigten Antidiskriminierung nichts bei und enthält ein großes Missbrauchspotential”, so das Fazit des Dortmunder Wissenschaftlers Professor Hoffjan.
Zu den Nebenwirkungen dieser Problematik gehört es, dass über 80 Prozent der in der INSM-Studie befragten Unternehmen nur noch nichts sagende Standard-Absagen an Bewerber verschicken. Dazu Max A. Höfer, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM): “Aus Angst vor Missbrauch teilen Firmen Bewerbern kaum noch die Absage-Gründe mit”. So entgehe den Jobsuchern eine ehrliche und für sie aussagekräftige Rückmeldung.
Finale Frage: Bringt das Gesetz neben den Nachteilen auch Vorteile? Mehr als drei Viertel aller Personalverantwortlichen in den Unternehmen meinen der INSM-Studie zufolge, dass das AGG nicht zu einer besseren Gleichbehandlung führe.
Am 14. August 2008 um 16:33 Uhr
[...] Lehrstuhls für Unternehmensrechnung und Controlling an der Technischen Universität Dortmund, eine im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellte Studie vorgestellt, die sich mit den voraussichtlichen Kosten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes [...]