Pressemeldung des BmWi zur INSM-AGG-Studie
In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft heißt es unter Bezug auf die Studie der Universität Dortmund im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM): “Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern soll, wird ein Jahr nach seinem Inkrafttreten von den deutschen Unternehmen überwiegend kritisch bewertet.” Zwar sei “insbesondere von der Wirtschaft zunächst befürchtete Klagewelle gegen Unternehmen” ausgeblieben. Gleichwohl habe das Gesetz für viele Betriebe “nach deren eigener Einschätzung eine höhere Bürokratiebelastung und eine deutliche Beschwernis in Personalfragen” gebracht.
Die Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) gebe Anlass, “sich verstärkt mit den Folgen des Gesetzes insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen auseinander zu setzen. Staatssekretär Hartmut Schauerte: “Die Bundesregierung ist angetreten, die Wirtschaft von unnötigen Bürokratiekosten zu entlasten und den wirtschaftlichen Aufschwung nachhaltig zu sichern. Wir können deshalb nicht zur Tagesordnung übergehen, wenn ausweislich der heute vorgelegten Erhebung ein Jahr nach dem Inkrafttreten des AGG fünf von sechs Unternehmen in Deutschland mit dem Gesetz im wesentlichen zusätzliche Bürokratie verbinden, und fast die gleiche Anzahl das Gesetz sogar als insgesamt überflüssig bewertet.”
Nun müsse ein Dialog in Gang gebracht werden, mit dem Ziel, das AGG, “wenn es sich nachweislich als ineffizient und unnötig kostentreibend für die Wirtschaft darstellt, auch wieder zu ändern.”
Alles zum Thema Antidiskriminierungsgesetz (AGG) im INSM-Tagebuch.

Am 17. August 2007 um 20:14 Uhr
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