“Es verleitet zum Missbrauch” – so überschreibt die Frankfurter Rundschau ein Interview mit dem Dortmunder Professor Andreas Hoffhan. Mit “Es” ist das Antidiskriminierungsgesetz gemeint, über das der Professor aus Dortmund im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) eine Studie erstellt hat.
Auf die Frage, ob seit Inkrafttreten des AGG weniger diskriminiert werde, antwortete Hoffjan: “Das ist fraglich. In den Experteninterviews, die wir im Vorfeld der Studie durchgeführt haben, zeigt sich eher: Jetzt wird AGG-konform diskriminiert.” Bewerber würden nun bereits im Vorfeld aussortiert, auf Basis “erlaubter” Kriterien. Leider, so der Professor, nutze das AGG “nicht denjenigen, denen es helfen soll”. Stattdessen verleite es sogar zum Missbrauch. 12 Prozent der im Rahmen der INSM-Studie beteiligten Unternehmen hätten von Problemen mit “Scheinbewerbungen” berichtet.
Und wie geht das konkret? Professor Hoffjan, der die AGG-Studie für die INSM erstellte, im Interview mit der Frankfurter Rundschau: “Es gibt das Beispiel eines 53-jährigen Computertechnikers, der regelmäßig Bewerbungen verschickt, die nur ein Foto enthalten, und den Hinweis, dass er weitere Unterlagen zum Bewerbungsgespräch mitbringen werde. Dieser Kandidat klagt nun reihenweise wegen Altersdiskriminierung, weil aus den Unterlagen keine Beurteilung seiner fachlichen Fähigkeiten möglich sei.”