AGG-Pressekonferenz – Professor Hoffjan kontert Vorwürfe der Antidiskriminierungsbeauftragten
Im August 2007 hatte Professor Andreas Hoffjan, Inhaber des Lehrstuhls für Unternehmensrechnung und Controlling an der Technischen Universität Dortmund, eine im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellte Studie vorgestellt, die sich mit den voraussichtlichen Kosten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) befasste. Das Ergebnis der INSM-Expertise hatte damals bundesweit für Debatten gesorgt. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung, Dr. Martina Köppen, hatte daraufhin eine Kommission ins Leben gerufen, die sich mit den Ergebnissen der INSM-Expertise auseinander setzen sollte. Heute vormittag trat sie rund ein Jahr danach vor die Presse und nannte die Arbeitsergebnisse des renommierten Dortmunder Controlling-Professors “nicht haltbar”.
Dazu bezog Hoffjan am Nachmittag in einer von der INSM verbreiteten Stellungnahme Position, die INSM-Tagebuch in Auszügen wiedergibt. Die Vorwürfe von Seiten der Antiskriminierungsbeauftragten bezeichnete der Wissenschaftler als “substanzarm”.
Für seine eigene Studie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hatte Hoffjan die Antworten von mehr als 500 Unternehmen Fragebögen ausgewertet. Zusätzlich hatte er 27 Experten persönlich befragen lassen. “Bis zum heutigen Tag – ein Jahr nach Studienveröffentlichung – liegt keine andere Expertise zum Thema vor, die ein ähnlich großes Sample vorweisen kann”, heißt es in der heute verbreiteten INSM-Stellungnahme.
Andreas Hoffjan zum Vorwurf des angeblich nicht einbezogenen AGG-Nutzens: „Der Vorwurf der Kommentatoren, die ökonomisch deklinierbaren Vorteile des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) müssten in eine Studie einbezogen werden, trifft ins Leere. Mit dem Nutzen ist das so genannte Diversity Management in Unternehmen gemeint. Jedoch auch ohne AGG nutzen die Unternehmen diese Vorteile von Pluralität. … Zudem habe ich in meiner Studie die Unternehmen sehr wohl zum Nutzen des AGG befragt. Indes konnten nur 6,8 Prozent der Befragten eine insgesamt positive Einschät-zung mit dem Gesetz bestätigen. Diese betreffen die Schärfung des Bewusstseins und die Sensibilisierung für die Thematik.“
Hoffjan zum Köppen-Vorwurf der angeblichen Minderbeachtung kleinerer Unternehmen: „Die AGG-Belastungen sind für kleinere und mittlere Unternehmen größer. Insofern ist ein differenzierter Ausweis der Kosten der Beschäftigten in den verschiedenen Unternehmen geboten. Beim Diversity Management gibt es nachweislich einen Größeneffekt, den es hier auch zu berücksichtigen gilt.
In meiner Untersuchung waren 36 Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und 188 Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern vertreten. Damit werden die Aussagen auch durch eine statistisch hinreichende Grundgesamtheit kleiner und mittlerer Unternehmen gestützt.“
Hoffjan zum Köppen-Vorwurf der „geschätzten indirekten Kosten“: „Neben den in der Studie mit zwölf Prozent bezifferten „direkten Kosten“ verursacht das AGG auch so genannte indirekte Kosten. Solche indirekten Kosten – wie beispielsweise die „verlorene“ Arbeitszeit von Mitarbeitern für Schulungen und Dokumentationen von Bewerbungsprozessen – werden in der wissenschaftlichen Methodik generell geschätzt. Das dafür unter anderem angewandte Standardkostenmodell verwendet zum Beispiel auch der Normenkontrollrat bei seinen auf Schätzungen beruhenden Berechnungen der Gesetzesfolgekosten. Dass das AGG indirekte Kosten produziert, steht außer Frage.“
Schlussendlich wundere er sich, so Hoffjan, „dass es der Kommission der Bundesregierung in einem Jahr nicht gelungen ist, eigene Daten zu erheben”.