Streit über Kosten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Handelsblatt nennt Kommissionspapier der Antidiskriminierungsstelle “dreistes Gutachten”

Die Vorsitzende der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Martina Köppen, ist gestern vor der Berliner Presse getreten, um Zahlen einer INSM-Studie des Dortmunder Controlling-Professors Andreas Hoffjan über die Kostenwirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) öffentlich in Zweifel ziehen. Sie stützte sich bei ihrer Kritik an der Studie auf ein Kurzpapier einer Kommission, die sie vor einem Jahr nach Publikation der Expertise der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft einrichten hatte lassen und wollte von den von Hoffjan prognostizierten Zahlen nur einen sehr geringen Teil bestätigen.

In der Presse wurde der Auftritt Köppens unter anderem wie folgt gewürdigt: “Dreistes Gutachten”, titelte ein Kommentator des Handelsblattes – und meinte das gestern vorgelegte Papier der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Zitat: “Es ist schon dreist, wie die Politik ihren einstigen Tabubruch gegenüber den Unternehmen übertünchen will. Die Antidiskriminierungsstelle wirft der für die Milliardenschätzung zuständigen arbeitgebernahen “Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft” vor, unseriöse Zahlen in die Welt hinauszuposaunen. Gleichzeitig räumt der Vorsitzende der wissenschaftlichen Kommission der Antidiskriminierungsstelle, Heinrich Wilms, ein, die von ihm angegebenen 26 Millionen Euro seien eine Schätzung. Sie beruhe auf genau dieser rund ein Jahr alten Studie, die nicht repräsentativ sei. Es gehört schon eine gehörige Portion Frechheit dazu, damit auf den Markt zu gehen.

Köppen hatte sich unter anderem auch darauf berufen, dass die befürchtete Klagewelle in Folge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bislang ausgeblieben sei. Dazu meint der Autor des Handelsblatt-Berichtes: “Das Bundesarbeitsgericht musste noch keinen AGG-Fall entscheiden – doch das ist nur eine Frage der Zeit. Dann werden sich die finanziellen Auswirkungen auf die Wirtschaft wirklich zeigen.”

Nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung (LVZ) bleiben die Wirtschaftsverbände bei ihrer Kritik: “Es stehen jetzt Zahlen gegen Zahlen”, zitiert das Blatt Hildegard Reppelmund, Rechtsexpertin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. “Der erhöhte Dokumentationsaufwand für die Firmen sei Fakt.”

Die LVZ ließ auch den Autor der INSM-Studie zu Wort kommen. “Andreas Hoffjan, Mitverfasser der Studie des Verbandes, betonte, dass es ein Jahr nach Veröffentlichung keine andere Untersuchung mit einer vergleichbaren Datenbasis gebe. Zudem wundere er sich, `dass es der Kommission der Bundesregierung in einem Jahr nicht gelungen ist, eigene Daten zu erheben´.”

Laut Handelsblatt wunderte sich auch DIHK-Rechtsexpertin Reppelmund, dass die Studie der wissenschaftlichen Kommission der Antidiskriminierungsstelle des Bundes “nur direkte Kosten berücksichtige und keine eigenen Zahlen erhoben habe”.

“Bizarrer Streit ums Geld”, überschrieb die Frankfurter Rundschau in Ihrem Bericht über die Pressekonferenz der Antidiskriminierungsstelle. “Auf Nachfrage muss die Bundesstelle einräumen, dass sie keine eigenen Berechnungen angestellt hat“, heißt es in dem FR-Artikel.

Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung stellte in ihrem Bericht auf die fehlende Zahlenbasis der Kritik von Bundes-Seite ab. Der Vorsitzende der Kommission der Antidiskriminierungsstelle, Heinrich Wilms, räumte dem FAZ-Bericht zufolge ein, “die 26 Millionen Euro seien keine eigene, präzisere Schätzung, sondern lediglich das Ergebnis einer kritischen Analyse der Untersuchung”: “Eine eigene Studie über Nutzen und Kosten werde man später vorlegen. Der Verfasser der INSM-Schätzung, Andreas Hoffjan, nannte die Vorwürfe `substanzarm´, so die FAZ.

Die Tageszeitung DIE WELT schließlich zitierte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt: “Die Studie des Bundes verkenne die wahren Kosten.”

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