Gebührendebatte: Gericht verurteilt regionalen Wasserversorger, die Preise zu senken
Unter anderem die WELT und der Tagesspiegel berichteten in dieser Woche über ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hessen. Die Richter haben erstmals eine Landeskartellbehörde ermächtigt, die Wasserpreise eines regionalen Versorgungsunternehmens zu kontrollieren und dem Versorger eine Preissenkung von 30 Prozent vorzuschreiben (Az.: 11 W 23/07). Das Unternehmen hat dagegen beim Bundesrgerichtshof Berufung eingelegt. Verbraucherschützer hoffen nun aber dennoch, dass die Wasserpreise sinken. Sie verweisen beispielsweise darauf, dass diese in Berlin seit 2003 um 25 Prozent gestiegen seien.
Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren sind letztlich steuerähnliche Abgaben, weil sich ihnen kein Bürger entziehen könne. Darauf hatte die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft in Zusammenhang mit ihren in diesem Jahr veröffentlichten Rankings kommunaler Gebühren für Abwasser und Müll hingewiesen. Diese Preisvergleiche sollen einen Wettbewerb zwischen den Regionen und eine Debatte über die Berechtigung der regional sehr unterschiedlichen Preise in Gang bringen. Das Problem: Regionale Versorger sind, wie auch Gabriele Francke von der Verbraucherzentrale Berlin im Tagesspiegel sagte, “Monopolisten”.
Die Preisunterschiede für ein und dieselbe Leistung sind je nach Stadt vielfach “nicht nachvollziehbar”, so die von der INSM beauftragten Wissenschaftler. Deshalb macht sich die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) dafür stark, dass Versorger mit regionalen Gebührenmonopolen ihre Kalkulationen offenlegen.
Mehr zum Thema Gebühren lesen Sie im INSM-Abwassermonitor sowie im Entsorgungsmonitor der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.