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Streit über Kosten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Handelsblatt nennt Kommissionspapier der Antidiskriminierungsstelle “dreistes Gutachten”

Freitag, 15. August 2008

Die Vorsitzende der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Martina Köppen, ist gestern vor der Berliner Presse getreten, um Zahlen einer INSM-Studie des Dortmunder Controlling-Professors Andreas Hoffjan über die Kostenwirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) öffentlich in Zweifel ziehen. Sie stützte sich bei ihrer Kritik an der Studie auf ein Kurzpapier einer Kommission, die sie vor einem Jahr nach Publikation der Expertise der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft einrichten hatte lassen und wollte von den von Hoffjan prognostizierten Zahlen nur einen sehr geringen Teil bestätigen.

In der Presse wurde der Auftritt Köppens unter anderem wie folgt gewürdigt: “Dreistes Gutachten”, titelte ein Kommentator des Handelsblattes – und meinte das gestern vorgelegte Papier der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Zitat: “Es ist schon dreist, wie die Politik ihren einstigen Tabubruch gegenüber den Unternehmen übertünchen will. Die Antidiskriminierungsstelle wirft der für die Milliardenschätzung zuständigen arbeitgebernahen “Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft” vor, unseriöse Zahlen in die Welt hinauszuposaunen. Gleichzeitig räumt der Vorsitzende der wissenschaftlichen Kommission der Antidiskriminierungsstelle, Heinrich Wilms, ein, die von ihm angegebenen 26 Millionen Euro seien eine Schätzung. Sie beruhe auf genau dieser rund ein Jahr alten Studie, die nicht repräsentativ sei. Es gehört schon eine gehörige Portion Frechheit dazu, damit auf den Markt zu gehen.

Köppen hatte sich unter anderem auch darauf berufen, dass die befürchtete Klagewelle in Folge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bislang ausgeblieben sei. Dazu meint der Autor des Handelsblatt-Berichtes: “Das Bundesarbeitsgericht musste noch keinen AGG-Fall entscheiden – doch das ist nur eine Frage der Zeit. Dann werden sich die finanziellen Auswirkungen auf die Wirtschaft wirklich zeigen.”

Nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung (LVZ) bleiben die Wirtschaftsverbände bei ihrer Kritik: “Es stehen jetzt Zahlen gegen Zahlen”, zitiert das Blatt Hildegard Reppelmund, Rechtsexpertin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. “Der erhöhte Dokumentationsaufwand für die Firmen sei Fakt.”

Die LVZ ließ auch den Autor der INSM-Studie zu Wort kommen. “Andreas Hoffjan, Mitverfasser der Studie des Verbandes, betonte, dass es ein Jahr nach Veröffentlichung keine andere Untersuchung mit einer vergleichbaren Datenbasis gebe. Zudem wundere er sich, `dass es der Kommission der Bundesregierung in einem Jahr nicht gelungen ist, eigene Daten zu erheben´.”

Laut Handelsblatt wunderte sich auch DIHK-Rechtsexpertin Reppelmund, dass die Studie der wissenschaftlichen Kommission der Antidiskriminierungsstelle des Bundes “nur direkte Kosten berücksichtige und keine eigenen Zahlen erhoben habe”.

“Bizarrer Streit ums Geld”, überschrieb die Frankfurter Rundschau in Ihrem Bericht über die Pressekonferenz der Antidiskriminierungsstelle. “Auf Nachfrage muss die Bundesstelle einräumen, dass sie keine eigenen Berechnungen angestellt hat“, heißt es in dem FR-Artikel.

Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung stellte in ihrem Bericht auf die fehlende Zahlenbasis der Kritik von Bundes-Seite ab. Der Vorsitzende der Kommission der Antidiskriminierungsstelle, Heinrich Wilms, räumte dem FAZ-Bericht zufolge ein, “die 26 Millionen Euro seien keine eigene, präzisere Schätzung, sondern lediglich das Ergebnis einer kritischen Analyse der Untersuchung”: “Eine eigene Studie über Nutzen und Kosten werde man später vorlegen. Der Verfasser der INSM-Schätzung, Andreas Hoffjan, nannte die Vorwürfe `substanzarm´, so die FAZ.

Die Tageszeitung DIE WELT schließlich zitierte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt: “Die Studie des Bundes verkenne die wahren Kosten.”

AGG-Pressekonferenz – Professor Hoffjan kontert Vorwürfe der Antidiskriminierungsbeauftragten

Donnerstag, 14. August 2008

INSM-Berater Andreas HoffjanIm August 2007 hatte Professor Andreas Hoffjan, Inhaber des Lehrstuhls für Unternehmensrechnung und Controlling an der Technischen Universität Dortmund, eine im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellte Studie vorgestellt, die sich mit den voraussichtlichen Kosten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) befasste. Das Ergebnis der INSM-Expertise hatte damals bundesweit für Debatten gesorgt. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung, Dr. Martina Köppen, hatte daraufhin eine Kommission ins Leben gerufen, die sich mit den Ergebnissen der INSM-Expertise auseinander setzen sollte. Heute vormittag trat sie rund ein Jahr danach vor die Presse und nannte die Arbeitsergebnisse des renommierten Dortmunder Controlling-Professors “nicht haltbar”.

Dazu bezog Hoffjan am Nachmittag in einer von der INSM verbreiteten Stellungnahme Position, die INSM-Tagebuch in Auszügen wiedergibt. Die Vorwürfe von Seiten der Antiskriminierungsbeauftragten bezeichnete der Wissenschaftler als “substanzarm”.  

Für seine eigene Studie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hatte Hoffjan die Antworten von mehr als 500 Unternehmen Fragebögen ausgewertet. Zusätzlich hatte er 27 Experten persönlich befragen lassen. “Bis zum heutigen Tag – ein Jahr nach Studienveröffentlichung – liegt keine andere Expertise zum Thema vor, die ein ähnlich großes Sample vorweisen kann”, heißt es in der heute verbreiteten INSM-Stellungnahme.

Andreas Hoffjan zum Vorwurf des angeblich nicht einbezogenen AGG-Nutzens: „Der Vorwurf der Kommentatoren, die ökonomisch deklinierbaren Vorteile des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) müssten in eine Studie einbezogen werden, trifft ins Leere. Mit dem Nutzen ist das so genannte Diversity Management in Unternehmen gemeint. Jedoch auch ohne AGG nutzen die Unternehmen diese Vorteile von Pluralität. … Zudem habe ich in meiner Studie die Unternehmen sehr wohl zum Nutzen des AGG befragt. Indes konnten nur 6,8 Prozent der Befragten eine insgesamt positive Einschät-zung mit dem Gesetz bestätigen. Diese betreffen die Schärfung des Bewusstseins und die Sensibilisierung für die Thematik.“

Hoffjan zum Köppen-Vorwurf der angeblichen Minderbeachtung kleinerer Unternehmen: „Die AGG-Belastungen sind für kleinere und mittlere Unternehmen größer. Insofern ist ein differenzierter Ausweis der Kosten der Beschäftigten in den verschiedenen Unternehmen geboten. Beim Diversity Management gibt es nachweislich einen Größeneffekt, den es hier auch zu berücksichtigen gilt.

In meiner Untersuchung waren 36 Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und 188 Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern vertreten. Damit werden die Aussagen auch durch eine statistisch hinreichende Grundgesamtheit kleiner und mittlerer Unternehmen gestützt.“

Hoffjan zum Köppen-Vorwurf der „geschätzten indirekten Kosten“: „Neben den in der Studie mit zwölf Prozent bezifferten „direkten Kosten“ verursacht das AGG auch so genannte indirekte Kosten. Solche indirekten Kosten – wie beispielsweise die „verlorene“ Arbeitszeit von Mitarbeitern für Schulungen und Dokumentationen von Bewerbungsprozessen – werden in der wissenschaftlichen Methodik generell geschätzt. Das dafür unter anderem angewandte Standardkostenmodell verwendet zum Beispiel auch der Normenkontrollrat bei seinen auf Schätzungen beruhenden Berechnungen der Gesetzesfolgekosten. Dass das AGG indirekte Kosten produziert, steht außer Frage.“

Schlussendlich wundere er sich, so Hoffjan, „dass es der Kommission der Bundesregierung in einem Jahr nicht gelungen ist, eigene Daten zu erheben”.

INSM-AGG-Studie: Bund beruft Expertenkommission ein

Donnerstag, 29. November 2007

Professor Heinrich Wilms, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medienrecht und Rechtsphilosophie an der Zeppelin Universität (ZU), ist nach einem Online-Bericht der Schwäbischen Zeitung als Vorsitzender einer neuen “Kommission zur Wertegesellschaft als ökonomischer Faktor. Für ein nachhaltiges Bündnis mit der Wirtschaft” berufen worden. “Die Kommission kann einen Beitrag zur ethischen Orientierung von Wirtschaft und Gesellschaft liefern, was gerade im Zeitalter der Globalisierung von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist”, sagte Wilms dem Blatt zufolge. Weiter heißt es in dem Artikel: “Das siebenköpfige Gremium setzt sich aus Juristen, Wirtschaftswissenschaftlern und Philosophen zusammen. Es soll für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Studie der wirtschaftsnahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bewerten, nach der sich die Gesetzesfolgekosten der Unternehmen auf 1,73 Milliarden Euro belaufen.”

INSM-IW-Studie: Mehr Freiheit für freie Berufe = mehr Jobs und niedrigere Preise

Donnerstag, 1. November 2007

INSM-Geschäftsführer Rath und Hans-Peter Klös, IW Köln, stellten die Ergebnisse der Studie gestern in Berlin vor140 000 neue Dienstleistungsjobs könnten entstehen, wenn es in Deutschland weniger  Regulierung rund um die Freien Berufe gäbe. Zu diesem Ergebnis kommt eine INSM-Studie, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Gemeinsam mit Dieter Rath, Geschäftsführer Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, präsentierte Dr. Hans-Peter Klös, Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), die Ergebnisse der Expertise bei einer Pressekonferenz. 

Im Sektor der wirtschaftsnahen Dienstleistungen könnten danach jährlich neun Milliarden Euro zusätzlich erwirtschaftet werden, und Verbraucher könnten von deutlich niedrigeren Preisen profitieren, wenn die gesetzliche Regulierung freier Berufe auf das Niveau von Ländern wie Schweden oder Dänemark gesenkt werden könnte und damit mehr Markt bei Architekten, Ingenieuren, Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern eingeführt würde. 

Dr. Hans-Peter Klös, Geschäftsführer des IW Köln, das die Studie für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft durchgeführt hat, fordert unter anderem folgende Schritte zu mehr Freiheit bei den Freien Berufen:

Bei Apotheken sollte nach Auffassung des Wissenschaftlers das Mehr- und Fremdbesitzverbot aufgehoben werden. Architekten und Ingenieure sollten ihre Honorare mit den Auftraggebern künftig frei aushandeln dürfen, statt sich an Mindest- und Höchstpreise halten zu müssen. Auch Juristen mit erstem Staatsexamen und Diplom-Wirtschaftsjuristen sollten außergerichtliche Rechtsberatung betreiben dürfen, was bisher Anwälten vorbehalten ist.

Kommentar von Dieter Rath (INSM):In vielen Ländern Europas gibt es gar keine Gebührenordnungen mehr, zudem ist der Zugang zu  freien Berufen dort viel offener als hierzulande.“

Zur Untersuchung präsentierte die INSM auch eine Emnid-Umfrage. Das Ergebnis in Kürze: Leistungen von Freiberuflern würden wesentlich stärker nachgefragt, wenn sie preiswerter wären.

Fazit: Mehr Markt, mehr Nachfrage nach frei erbrachter Dienstleistung.

Süddeutsche berichtet über INSM-AGG-Studie

Samstag, 29. September 2007

“Wer ist eigentlich `alt´.  Mehr als drei viertel der Personaler in den Unternehmen verneinen, dass mit dem AGG die Ziele einer besseren Gleichbehandlung erreicht wurden.” Das schrieb am 29.  September die Süddeutsche Zeitung über eine INSM-Studie über die Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzzes (AGG), besser bekannt unter dem Namen “Antidiskrminierungsgesetz”.  Hier lesen Sie mehr über die Studie, die Professor Andreas Hoffjan von der Universität Dortmund für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft erstelte. Bundesweit löste die INSM-Expertise Reaktionen aus. Lesen Sie mehr.

FR-Interview zur INSM-Studie: Professor Hoffjan erläutert Beispiel eines AGG-Hoppers

Sonntag, 2. September 2007

Im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erarbeitete Professor Hoffjan eine Studie zum AGG“Es verleitet zum Missbrauch” – so überschreibt die Frankfurter Rundschau ein Interview mit dem Dortmunder Professor Andreas Hoffhan. Mit “Es” ist das Antidiskriminierungsgesetz gemeint, über das der Professor aus Dortmund im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) eine Studie erstellt hat.

Auf die Frage, ob seit Inkrafttreten des AGG weniger diskriminiert werde, antwortete Hoffjan: “Das ist fraglich. In den Experteninterviews, die wir im Vorfeld der Studie durchgeführt haben, zeigt sich eher: Jetzt wird AGG-konform diskriminiert.” Bewerber würden nun bereits im Vorfeld aussortiert, auf Basis “erlaubter” Kriterien. Leider, so der Professor, nutze das AGG “nicht denjenigen, denen es helfen soll”. Stattdessen verleite es sogar zum Missbrauch. 12 Prozent der im Rahmen der INSM-Studie beteiligten Unternehmen hätten von Problemen mit “Scheinbewerbungen” berichtet.

Und wie geht das konkret? Professor Hoffjan, der die AGG-Studie für die INSM erstellte, im Interview mit der Frankfurter Rundschau: “Es gibt das Beispiel eines 53-jährigen Computertechnikers, der regelmäßig Bewerbungen verschickt, die nur ein Foto enthalten, und den Hinweis, dass er weitere Unterlagen zum Bewerbungsgespräch mitbringen werde. Dieser Kandidat klagt nun reihenweise wegen Altersdiskriminierung, weil aus den Unterlagen keine Beurteilung seiner fachlichen Fähigkeiten möglich sei.”

INSM-Studie zum Antidiskriminierungsgesetz (AGG): Weitere Resonanzen von FAZ bis WAZ

Freitag, 17. August 2007

Zahlreiche überregionale und regionale Medien sowie Presseagenturen berichteten über die Studie von Professor Andreas Hoffjan, Universität Dortmund, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Im Zentrum der Berichterstattung stand das Resümee von Professor Hoffjan: „Das AGG verursacht hohe Mehrkosten für die Unternehmen, trägt zur beabsichtigten Antidiskriminierung nichts bei und enthält ein großes Missbrauchspotenzial.” Zu den berichtenden Medien zählen die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Financial Times Deutschland, das Handelsblatt, Focus, WAZ, SPIEGEL.de und der Sender Phoenix. Auch das  Bundeswirtschaftsministerium reagierte auf die INSM-Studie.

Ausgewählte Medienresonanzen:

faz-insm-tagebuch.jpg“Kritische Bilanz zum Gleichbehandlungsgesetz” titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Das neue Regelwerk stoße “auf heftige Kritik von Arbeitsrechtlern sowie Vertretern von Arbeitgeberverbänden und des Handwerkes”: “Sie sehen darin vor allem einen Zuwachs an Bürokratie und Kosten. Einer Studie des Dortmunder Wirtschaftsprofessors Andreas Hoffjan zufolge haben die Unternehmen im Zusammenhang mit dem AGG rund 1,73 Milliarden Euro insbesondere für Schulungen ihrer Mitarbeiter und die Einführung neuer Standards ausgegeben. Damit belaste das Gesetz jedes Unternehmen durchschnittlich mit 72,50 Euro je sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter, heißt es in der Untersuchung, die Hoffjan im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft erstellt hat. “Das AGG verursacht hohe Mehrkosten für die Unternehmen, trägt zur beabsichtigten Antidiskriminierung nichts bei und enthält ein großes Missbrauchspotential”, kritisiert er.” (…)  Der FAZ-Artikel zitiert auch INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer: “Aus Angst vor Missbrauch teilen Unternehmen Bewerbern kaum noch die Gründe für die Absage mit”, bemängelte Max Höfer, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Dies verbaue Bewerbern die Chance auf eine ehrliche Beurteilung. Drei Viertel aller Personalchefs bestritten, dass mit dem AGG mehr Gleichbehandlung erreicht werde.” 

hamburger-abenblatt-insm-tagebuch.jpgDas Hamburger Abenblatt titelte: “Antidiskriminierungsgesetz: Befürchtete Klagewelle blieb aus” und zitiert Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt mit dem Satz: “Das einjährige Jubiläum ist kein Grund zum Feiern.” Für die Unternehmen sei laut Hundt ein “hochbürokratischer und kostenträchtiger Begründungs- und Dokumentationsaufwand entstanden.” Weiter heißt es in dem Artikel: Nach einer Studie der von Arbeitgeberverbänden finanzierten Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft entstanden durch das Gesetz 1,73 Milliarden Euro zusätzliche Kosten. Köppen ließ das nicht gelten. Sie sagte, bei 90 Milliarden Euro Bürokratiekosten mache der Anteil durch das Gleichstellungsrecht nur etwa zwei Prozent aus. Auch Grünen- Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck wies die Kritik zurück. …”

handelsblatt-insm-tagebuch.jpg“Das AGG ist seit einem Jahr in Kraft. Politik und Wirtschaft streiten sich seitdem über die Auswirkungen des Gesetzes auf die Unternehmen, die über die zusätzliche Belastungen klagen”, resümiert das Handelsblatt. Zu Wort kommt in dem Artikel der Chefjustiziar des DIHK, Jürgen Möllering. Möllering über das Angebot der Gleichstellungsbeauftragten des Bundes, Martine Köppen, mit der Wirtschaft in einen Dialog über das AGG einzutreten: “Wir sind natürlich gerne bereit mit der Beauftragten über das AGG und seine Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft zu sprechen.” Sein Verband, so der Handelsblatt-Artikel weiter, hätte jedoch bereits Anfang dieser Woche eine eigene erste Bilanz zu dem umstrittenen Vorhaben vorgelegt. Weiter heißt es in dem Bericht: “Danach sei zwar die befürchtete Klagewelle gegen Unternehmen bisher ausgeblieben, das AGG habe aber die Bürokratiebelastung erhöht, bilanzierte der DIHK. Unterstützung erhielt der Verband durch eine Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Danach sind den Unternehmen rund 1,73 Mrd. Euro zusätzliche Kosten beispielsweise durch Begründungs- und Dokumentationsaufwand entstanden. (…)  Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Köppen, verteidigte das AGG gegen Kritik aus der Wirtschaft. “Die Klagewelle ist ausgeblieben. Der Missbrauch des Gesetzes durch die AGG-Hopper ist ein Randproblem. Die Unternehmen verlieren nicht, sie profitieren deutlich mehr von der Chancengleichheit”, sagte Köppen. Die Behördenleiterin wies das Argument zurück, dass ein Ausbleiben der Klagewelle beweise, dass das Gesetz unnötig sei. Ihrer Darstellung zufolge will ein Großteil der Betroffenen Diskriminierung ohne Prozesse beenden. Das Ergebnis der Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, derzufolge 1,73 Mrd. Euro zusätzliche Kosten durch das Gesetz entstanden sind, ließ sie nicht gelten. Bei 90 Mrd. Euro Bürokratiekosten mache der Anteil durch das Gleichstellungsrecht nur etwa zwei Prozent aus, sagte Köppen. “Wir sollten die lange Debatte um das Gleichbehandlungsgesetz, die bis heute anhält, beenden”, forderte Köppen. Die Arbeitsgerichte beschäftigen sich trotz dieser Aufforderung unvermindert weiter mit dem AGG. ….”

Die Hannoversche Allgemeine kam in ihrem Bericht zu folgenden Einschätzungen: “… selbst nach einem Jahr könnte die Bewertung der Regelung, die verbindliche Vorgaben der EU umsetzt und zum Teil darüber hinausgeht, unterschiedlicher nicht sein. Vor allem die Wirtschaft war auf die Barrikaden gegangen und tut es auch heute noch. Als “überflüssig” bezeichneten Industrie und Mittelstand zuletzt das Gesetz. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hatte zuvor eine Studie vorgelegt, nach der das AGG wegen neuer Organisations- und Dokumentationspflichten 1,73 Milliarden Euro im Jahr zusätzlich kostet. Das Bundeswirtschaftsministerium plädierte daraufhin für Änderungen am Gesetz. Der Präsident des Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Ludwig Georg Braun, bemängelte am Donnerstag, die Unternehmen würden unnötig belastet.”  “Noch immer ist das Misstrauen aufseiten der Wirtschaft groß. Köppen versuchte darum gestern in ihrer Jahresbilanz, Unternehmen und Verbände von dem Gesetz zu überzeugen. Sie warb in Berlin für einen “Pakt mit der Wirtschaft”. Das Argument, mit dem sie die Wirtschaft überzeugen will: Wer exportorientiert ist, lebt von Vielfältigkeit. Unternehmen seien auf permanente Innovation und ungewöhnliche Ideen ihrer Mitarbeiter angewiesen. Alle, auch die Kleinen und Mittelständler könnten von der Vielfalt bei der Bewerberauswahl profitieren.”  

Die Aalener Nachrichten publizierten einen dpa-Korrepondentenbericht, der sich auch mit der Rolle von Martine Köppen, Gleichstellungsbeauftrages des Bundes beschäftigt. Zitat: “Köppen hat es schwer. Sie wird gefragt,warum ein Jahr lang nichts passiert sei oder warum das Gesetz so viel Bürokratie und Kosten verursacht habe. Tags zuvor hatte die von Arbeitgebern finanzierte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft eine Auftragsstudie platziert, derzufolge 1,73 Milliarden Euro Zusatzkosten durch das Gesetz entstanden seien. Bei 90 Milliarden Euro Bürokratiekosten, hält Köppen entgegen, entspräche dies nur etwa zwei Prozent. Sie weist auch den Vorhalt zurück, das Ausbleiben einer Klagewelle beweise, dass das Gesetz überflüssig sei.”    Der Bericht zitiert auch den Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Jürgen Möllering, der dem Dialog-Angebot der Gleichstellungsbeauftragten skeptisch gegenüber steht. Köppen hatte einen “Pakt” zum AGG angekündigt. Dazu Möllering: “Was der jetzt noch bringen soll, erschließt sich mir nicht. Denn die Auslegung des Gesetzes wird durch die Gerichte vorgenommen.” 

Die Münchner Abendzeitung zitiert Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt: “Kein Grund zum Feiern”, wettert Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Das AGG werde “von Hoppern und Abmahnvereinen missbraucht”: Die suchten in Stellenanzeigen “gezielt nach Fehlern, um Arbeitgeber mit Entschädigungsforderungen zu überziehen, obwohl sich keine dieser Personen ernsthaft für eine Anstellung interessiert”. 

Die Bremer Nachrichten beschäftigten sich unter anderem mit der Auffassung von DIHK-Präsident Braun. Zitat: “Und der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Ludwig Georg Braun, meint weiterhin: “Dieses Gesetz hätte man sich wirklich sparen können.” Die Rechtsunsicherheit durch unklare Formulierungen sei “sehr groß” sagt Braun und fordert wie CDU-Wirtschaftsstaatssekretär Hartmut Schauerte “Nachbesserungen” im Gesetz. Zudem würden Unternehmen unnötig belastet, kritisiert Braun unter Berufung auf eine Studie der Universität Dortmund. Die im Auftrag der von den Arbeitgeberverbän- den finanzierten “Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft” erstellte Studie ergab, dass den Unternehmen durch das Gesetz rund 1,73 Milliarden Euro zusätzliche Kos-ten entstanden sind. Eine Kritik, die Martina Köppen so nicht gelten lässt. Denn bei insgesamt 90 Milliarden Euro Bürokratiekosten mache der Anteil durch das neue Gleichstellungsrecht nur etwa zwei Prozent aus. …” 

epd-insm-tagebuch.jpgAuszug aus einer Meldung der Nachrichtenagentur epd: ” …Ein Jahr nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Martina Köppen, einen “Pakt mit der Wirtschaft” angekündigt. (…) Köppen räumte ein, dass durch das Gleichbehandlungsgesetz die Verwaltungskosten steigen. Unternehmensverbände hatten das Gesetz als überflüssig bezeichnet. Die Kosten wurden in einer von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft finanzierten Studie mit 1,7 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich beziffert. …” 

Die Geislinger Zeitung schrieb über die in Folge der INSM-Studie aufgeflammte AGG-Debatte: “Die FDP im Bundestag nannte es einen Skandal, dass die Behörde noch immer nicht arbeitsfähig sei. Auch die Bilanz des Gesetzes sei ernüchternd, erklärte die Justizexpertin Mechthild Dyckmans. ‘Der erhoffte Minderheitenschutz ist ausgeblieben, die bürokratischen Kosten sind gestiegen und gleichzeitig werden Steuergelder in Millionenhöhe sinnlos verpulvert.’ Auch die Expertin bei den Arbeitgeberverbänden, Kristina Schütt, monierte: ‘Das Gesetz hat ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit, zusätzlichen Kosten und Bürokratie gebracht.’ Ganz anders das Urteil der Gewerkschaften: ‘Es ist gut, dass bei Einstellungen und Entgelt Diskriminierungen nach Geschlecht, Alter oder ethnischer Herkunft klar verboten sind’, meinte Claudia Menne, Bereichsleiterin beim DGB für Gleichstellungsfragen.”(…)   “Aus den wenigen Gerichtsverfahren zieht die arbeitgebernahe Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft den Schluss, dass das Gesetz überflüssig ist. Nach Angaben der Initiative entstanden mit der Einführung des Gesetzes der Wirtschaft pro Mitarbeiter 72,50 EUR zusätzliche Kosten. Hochgerechnet auf alle Beschäftigten in Deutschland ergibt dies eine Summe von 1,73 Mrd. EUR.”  

nrz-insm-tagebuch.jpgDas AGG habe “Kaum Spuren hinterlassen”, meint die Neue Ruhr Zeitung “Bei der neuen Antidiskriminierungsstelle des Bundes meldeten sich bislang nur rund 2300 Menschen und Firmen, die um Rat fragten. Martina Köppen, die Behördenleiterin, kündigte gestern eine Informationsoffensive an. Bis heute verfügt die Beratungsstelle noch nicht einmal über einen Internetauftritt. (…) Der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, forderte, das Gesetz auf die Brüsseler Mindeststandards zurück zu schneiden: “Für uns als Unternehmer hat es nur neue Bürokratie und zusätzliche Kosten gebracht”, so Ohoven. Vor allem Kleinbetriebe täten sich schwer damit, weil zum Beispiel Bewerbungsgespräche jetzt am besten unter Zeugen geführt würden. …”

Der Südkurier verfasste einen Sachartikel mit Infos zum AGG. INSM-Tagebuch dokumentiert zwei Frage-Antwortpaare aus diesem Stück:
“Was sind AGG-Hopper? Unter “AGG-Hopper” versteht man Menschen, die von einem Job zum nächsten hüpfen. Ihr Ziel ist es, die Firmen wegen Diskriminierung zu verklagen, um eine Entschädigung zu kassieren. Angeblich kursieren bei den Arbeitgebern bereits schwarze Listen mit den Namen von Scheinbewerbern. Sie treten zwar nicht häufig auf den Plan. Wenn aber doch, müssen Personalchefs auf der Hut sein: Beim kleinsten Lapsus könnten bis zu drei Monatsgehälter plus ein Schmerzensgeld fällig werden. Martina Köppen beruhigt indes: “Das ist ein Randproblem.” 
Welche Folgen hat das Gesetz für die Wirtschaft? Wie aus einer Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hervorgeht, verursachte das AGG für die Unternehmen im ersten Jahr Mehrkosten in Höhe von 1,73 Milliarden Euro. Die Firmen mussten demnach für jeden sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter jeweils im Schnitt 72,50 Euro aufbringen. Knapp ein Drittel der Gesamtkosten (532 Millionen Euro) entfielen auf die Mitarbeiterschulungen, weitere 602 Millionen würden für die Einführung neuer Standards und “strategischer Implementierungen” aufgewandt. Allerdings belaufen sich die Bürokratiekosten auf insgesamt 90 Milliarden Euro. Somit entspräche der Aufwand für das AGG nur etwa zwei Prozent.”  

tlz-insm-tagebuch.jpg“Flucht nach vorn soll zum Erfolg führen” überschrieb  die Thüringische Landeszeitung ihren Bericht über das AGG und die INSM-Studie. Unterzeile der TLZ: ”Ein Jahr Antidiskriminierungsgesetz – Bundesbeauftragte will jetzt die Wirtschaft ins Boot holen”.  

waz-insm-tagebuch.jpg“Teure Gleichberechtigung”, schrieb die Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Weiter heißt es in dem Bericht der WAZ: “… Das Antidiskriminierungsgesetz gilt in der Wirtschaft als hochbürokratischer Sündenfall der Großen Koalition. Die Klagewelle sei ausgeblieben, berichtet dagegen die Beauftragte der Bundesregierung” (…) “Wenn Hundt aus dem Alltag des AGG berichtet, fallen ihm ganz andere Beispiele ein als Martina Köppen. Er berichtet von “Abmahnvereinen”, die ganz gezielt in Stellenausschreibungen nach Fehlern suchen, um die Unternehmen später mit Entschädigungsklagen zu überziehen. Dem Geist des Gesetzes entspricht dies nicht. Es soll verhindern, dass Menschen wegen ihrer Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Vorlieben benachteiligt werden. Die Angst vor Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen sorgt nach wie vor für erhebliche Verunsicherung vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen, berichtet Martina Köppen.”  “Ein Mann klagte sogar, wenn auch ohne Erfolg, als ihm eine Stelle im Frauenhaus verwehrt wurde. Vor deutschen Arbeitsgerichten hat es mittlerweile einige hundert Verfahren wegen des AGG gegeben. Personalabteilungen rüsten sich mit Fachwissen gegen die juristischen Fallen im Gesetz. Stellenanzeigen für eine “Assistentin der Geschäftsführung” sind selten geworden.”  “Laut einer Studie der Universität Dortmund im Auftrag der “Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft” sind den Unternehmen Kosten in Höhe von 1,7 Milliarden Euro durch das AGG entstanden – vor allem durch Mitarbeiterschulungen. Die Betriebe seien gezwungen, bei allen Bewerbungsverfahren jederzeit den Nachweis der Nichtdiskriminierung führen zu können, klagt Hundt. “Dieser ständige Rechtfertigungsdruck führt sogar so weit, dass Unternehmen so genannte AGG-Versicherungspolicen abschließen, um sich vor Abzockern zu schützen.”"  

westfalische-nachrichten-insm-tagebuch.jpgDie Westfälische Nachrichten schagzeilten: “Stilblüten und Bürokratie – Vorschriften gegen Diskriminierung spalten die Geister / Auch Arbeitssuchende spüren die Folgen”  Auszug aus dem Bericht: ”Ein Hotel suchte per Annonce ein “Zimmermädchen/ -mann”. Gebraucht wurde natürlich kein Handwerker, sondern ein sogenannter “Roomboy”. Solche Ausrutscher sind eine Folge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das morgen ein Jahr alt wird. Bloß keinen Raum für Missverständnisse lassen, heißt seit Inkrafttreten dieses “Antidiskriminierungsgesetzes” die Devise in vielen Personalbüros. Das Gesetz scheidet noch immer die Geister. “Die Sensibilität in den Unternehmen für Benachteiligungen ist gewachsen”, so Ingrid Sehrbrock, Vize- Chefin des Gewerkschaftsbundes DGB. “Genau das sollte erreicht werden.” Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hat dagegen ausgerechnet, was das Gesetz kostet: Insgesamt seien der Wirtschaft Kosten von 1,73 Milliarden entstanden – 72,50 Euro je Mitarbeiter. Zahlen, die der DGB anzweifelt. Doch auch Arbeitssuchende merken Folgen. “Wir erleben, dass Absagen nur sehr kurz gehalten und kaum begründet werden”, sagt Werner Marquis von der NRW-Regionalagentur für Arbeit.” 

Meldung bei Antibürokratieteam. Das bürokratische Anti-Diskriminierungsgesetz kostet den Steuerzahler nicht nur wie häufig berichtet 5,6 Millionen Euro, was sich nur auf die Einrichtung einer neuen Verwaltungsstelle bezieht. Laut einer Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) werden die Unternehmen mit 1,7 Milliarden Euro belastet. Mehr.

Pressemeldung des BmWi zur INSM-AGG-Studie

Freitag, 17. August 2007

In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft heißt es unter Bezug auf die Studie der Universität Dortmund im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM): “Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern soll, wird ein Jahr nach seinem Inkrafttreten von den deutschen Unternehmen überwiegend kritisch bewertet.”  Zwar sei “insbesondere von der Wirtschaft zunächst befürchtete Klagewelle gegen Unternehmen” ausgeblieben. Gleichwohl habe das Gesetz für viele Betriebe “nach deren eigener Einschätzung eine höhere Bürokratiebelastung und eine deutliche Beschwernis in Personalfragen” gebracht.

Die Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) gebe Anlass, “sich verstärkt mit den Folgen des Gesetzes insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen auseinander zu setzen. Staatssekretär Hartmut Schauerte: “Die Bundesregierung ist angetreten, die Wirtschaft von unnötigen Bürokratiekosten zu entlasten und den wirtschaftlichen Aufschwung nachhaltig zu sichern. Wir können deshalb nicht zur Tagesordnung übergehen, wenn ausweislich der heute vorgelegten Erhebung ein Jahr nach dem Inkrafttreten des AGG fünf von sechs Unternehmen in Deutschland mit dem Gesetz im wesentlichen zusätzliche Bürokratie verbinden, und fast die gleiche Anzahl das Gesetz sogar als insgesamt überflüssig bewertet.”

Nun müsse ein Dialog in Gang gebracht werden, mit dem Ziel, das AGG, “wenn es sich nachweislich als ineffizient und unnötig kostentreibend für die Wirtschaft darstellt, auch wieder zu ändern.”

Alles zum Thema Antidiskriminierungsgesetz (AGG) im INSM-Tagebuch.
 

INSM-Studie enthüllt Probleme mit AGG: Das Bundeswirtschaftsministerium will dem nachgehen

INSM-AGG-Studie: Harvey-Nash-Geschäftsführer fordert Deregulierung des Arbeitsmarktes statt immer neuer Gesetze

Freitag, 17. August 2007

Das Portal betriebs-berater.de meint, dass sich die bereits bei Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006 laut gewordenen “Stimmen der Kritiker zu einem Kanon” vereinen, “der den Ruf nach Korrekturen des Antidiskriminierungsgesetzes unüberhörbar macht”.

Zitat aus dem Artikel: “Unter den Skeptikern findet sich der Geschäftsführer des Düsseldorfer Beratungshauses Harvey Nash, Udo Nadolski. Seine Kritik kommt nicht von ungefähr – der Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling der Universität Dortmund hat  unter Leitung von Prof. Andreas Hoffjan im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) eine empirische Erhebung über die Folgekosten des Gesetzes erstellt. Mehrkosten in einer Gesamthöhe von 1,73 Milliarden sind den Unternehmen infolge der Einführung des AGG entstanden, Tendenz steigend. Daneben ein Mehr an Bürokratie für die Unternehmen sowie ein Höchstmaß an Unsicherheit bezüglich der Beweisführung im Falle eines Prozesses. In Anbetracht der umgekehrten Beweislast dokumentieren die Unternehmen sämtliche in Bezug auf das AGG relevanten Vorgänge.

Die Fakten sprechen für sich: Knapp ein Drittel der Gesamtkosten in Höhe von 532 Millionen Euro entfällt allein auf die durch die Einführung des Gesetzes notwendig gewordenen Mitarbeiterschulungen, so geht es aus der Studie hervor. 602 Millionen Euro mussten die Unternehmen laut Studie für die Einführung neuer Standards und strategischer Implementierungen aufwenden.

Harvey Nash-Geschäftsführer Nadolski kritisiert, der durch das Gleichbehandlungsgesetz angestrebte Vorteil, nämlich die Unterbindung der Diskriminierung u.a. am Arbeitsplatz, verkehre sich in sein Gegenteil – Das AGG habe insbesondere im Hinblick auf die Einstellung und Beschäftigung älterer Bewerber bzw. Negativauswirkungen. Beispielsweise entfalle der Kündigungsschutz, da bei der Sozialauswahl die jüngeren Kollegen keine Benachteiligung erfahren dürften.

Die Lösung des Konfliktgelages sieht Nadolski in einer Deregulierung des Arbeitsmarktes anstelle immer neuer gesetzlicher Vorgaben.

INSM-AGG-Studie – Zitat des Professors in Focus-online

Donnerstag, 16. August 2007

Professor Andreas Hoffjan und INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer bei der Pressekonferenz zur AGG-Studie„Das AGG verursacht hohe Mehrkosten für die Unternehmen, trägt zur beabsichtigten Antidiskriminierung nichts bei und enthält ein großes Missbrauchspotential“, sagte Studienleiter Andreas Hoffjan, Professor für Unternehmensrechnung und Controlling an der Universität Dortmund.” Das schreibt Focus-online über die INSM-Pressekonferenz zur Vorstellung einer Studie über die Kosten und sonsitgen Folgen des Antidiskriminierungsgesetzes, das seit nunmehr einem Jahr in Kraft ist. ”Unternehmen machen ihre Hausaufgaben”, meint das Nachrichtenportal. Bisher hätten 63 Prozent der befragten Unternehmen ihre Mitarbeiter geschult, und rund 46 Prozent haben Standards und Checklisten ausgearbeitet,weitere 19 Prozent planen AGG-konforme Standards. Insbesondere die Risiken aus der umgekehrten Beweislast bewegten viele Unternehmen zur gerichtssicheren Dokumentation sämtlicher AGG-relevanter Vorgänge.

Die Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zum Download.

Alles zum Thema AGG auf dieser Website.

Spiegel.de über die INSM-Studie: “Unbeabsichtigte Nebenwirkungen”

Donnerstag, 16. August 2007

INSM-Pressekonferenz in Berlin: Professor Hoffjan und INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer trugen Ergebnisse der AGG-Studie vor“Per Gesetz wollte die Bundesregierung die Benachteiligung etwa von Frauen, Ausländern oder Behinderten verhindern. Die komplizierten Regelungen hatten aber auch Nebenwirkungen – diese haben die Unternehmen einer Studie zufolge bislang 1,73 Milliarden Euro gekostet”, schreibt spiegel.de über die gestern bei einer Pressekonferenz vorgestellte Studie der Universität Dortmund im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Das Portal zitiert auch INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer, der die Ergebnisse gemeinsam mit Professor Hoffjan vorgetragen hatte (Foto). “Aus Angst vor Missbrauch (des AGG) teilen Unternehmen Bewerbern kaum noch die Gründe für die Absage mit”, so Höfer. Dies verbaue den Jobsuchenden die Chance auf ein ehrliches Feedback.

Die INSM-Studie über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als PDF-Download.

Thüringer Allgemeine über AGG-”Spottdrosseln”: Krankenbruder gesucht!

Donnerstag, 16. August 2007

Thüringer Allgemeine berichtete über die INSM-Studie zum  AGGRundum zufrieden mit dem Gesetz seien “nur die beruflichen Spottdrosseln”. Die Zeile “Krankenbruder gesucht” bringt Lacher auf jedem Brettl, schreibt die Tageszeitung Thüringer Allgemeine in einem Bericht über die INSM-Studie über die Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes.

Zitiert wird auch der Vorsitzende des Thüringer Mittelstandsverbandes, Günther Richter: “Spektakuläre Gerichtsurteile sind uns hier nicht bekannt”, sagt Richter. Das Gesetz habe den Unternehmen keine schweren Nachteile gebracht. Dennoch bedeute es überflüssige Bürokratie. 

Die komplette INSM-Studie als PDF-Download.

tagesschau.de über die INSM-Studie zum AGG

Donnerstag, 16. August 2007

Bundesweite Debatte über INSM-Studie: Mario Ohoven hält das Antidiskriminierungsgesetz für “überflüssig”Das Gesetz sei “überflüssig”. So zitierte tagesschau.de Aussagen des Präsidenten des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, im Deutschlandradio Kultur. Weiter heißt es in der Meldung von tagesschau.de: “Auch das Bundeswirtschaftsministerium plädierte dafür, Änderungen zu prüfen. Zur Begründung verwies es auf eine Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), wonach das Gesetz bei den Unternehmen schon 1,73 Milliarden Euro Mehrkosten verursacht haben soll. (…) Der DGB beurteilte die Studie kritisch und lobte das Gesetz. In den Unternehmen sei die Sensibilität für Benachteiligungen gewachsen. Damit habe das Gesetz sein Ziel erreicht.”

Bundesbeauftragte Köppen zur INSM-Studie: “Nur” zwei Prozent der gesamten Bürokratiekosten

Donnerstag, 16. August 2007

Unter Berufung auf eine Meldung der Nachrichtenagentur AFP schreibt das Portal net-tribune: Nach einem Jahr Antidiskriminierungsgesetz wolle die Bundesbeauftragte Martina Köppen nun eine Offensive für die Akzeptanz des Gleichbehandlungsrechtes in den Unternehmen starten. “Es sei Zeit für einen Neuanfang, sagte Köppen am Donnerstag in Berlin.” Im ZDF habe Köppen eingeräumt: “Die Bevölkerung weiß in weiten Teilen nichts von diesem Gesetz und kennt den Inhalt nicht.” Köppen will nun Wissenschaft, Berater, Politik und Wirtschaft an einen Tisch bringen und meint: “Wir sollten die lange Debatte um das Gleichbehandlungsgesetz, die bis heute anhält, beenden.” Dabei strebe sie einen “Pakt mit der Wirtschaft” an.

Weiter heißt es in dieser Meldung: “Das Ergebnis einer Auftragsstudie der von Arbeitgeberverbänden finanzierten Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, derzufolge 1,73 Milliarden Euro zusätzliche Kosten und erheblich mehr Bürokratieaufwand durch das Gesetz entstanden, ließ sie nicht gelten. Bei 90 Milliarden Euro Bürokratiekosten mache der Anteil durch das Gleichstellungsrecht nur etwa zwei Prozent aus.”

Lesen Sie alles zum Thema Antidiskriminierungsgesett / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf dieser Website.

Hier finden Sie die komplette INSM-Studie als PDF-Download.

INSM-Studie zum Antidiskriminierungsgesetz: P.S.

Mittwoch, 15. August 2007

Will nach INSM-Studie das AGG auf den Prüfstand stellen: Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium“Das Bundeswirtschaftsministerium forderte am Mittwoch eine Überprüfung des Gesetzes”, schreibt die Deutsche Presseagentur in einer bundesweit verbreiteten Meldung über die Pressekonferenz der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zur Vorstellung einer Studie über die Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG).

In einer am Nachmittag verbreiteten Zusammenfassung der dpa heißt es ergänzend: “Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Hartmut Schauerte (CDU), erklärte zu der Dortmunder Studie, man könne nicht zur Tagesordnung übergehen, wenn fünf von sechs Unternehmen in Deutschland mit dem Gesetz im wesentlichen zusätzliche Bürokratie verbinden. Schauerte ist Beauftragter der Bundesregierung für den Mittelstand.”

Die INSM-Studie als PDF-Download.

Lesen Sie zum Thema auch eine gemeinsame Erklärung der Politikerinnen Silvana Koch-Mehrin und Dagmar Schipanski aus dem Jahr 2005: “Das Antidiskriminierungsgesetz ist frauenfeindlich”.

INSM-Studie zum Antidiskriminierungsgesetz: Außer teuren Spesen (1,7 Milliarden Euro!) nichts gewesen

Mittwoch, 15. August 2007

Fertigte die Studie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM): Professor Andreas Hoffjan, Uni DortmundProfessor Andreas Hoffjan, Universität Dortmund, und INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer stellten heute bei einer Pressekonferenz in Berlin die Ergebnisse einer repräsentativen Untersuchung vor. Die Studie entstand im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) an Hoffjans Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling und beleuchtet die Kosten, die den Unternehmen nach 12 Monaten durch das Antidiskriminierungsgesetz entstanden sind. Das offiziell unter dem Titel Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geführte Paragraphenwerk ist danach mit 1,73 Milliarden Euro zu Buche geschlagen. Pro Mitarbeiter waren das im vergangenen Jahr durchschnittlich 72,50 Euro.

Hier Teilbeträge aus Hoffjans für die INSM erstellter AGG-Abrechnung:

Insgesamt 532 Millionen Euro kosteten notwendige Mitarbeiterschulungen.

602 Millionen Euro waren für die Einführung neuer Standards und strategischer Implementierungen fällig. 

Kosten treibend ist auch die Tatsache, dass viele Unternehmen nun auch gerichtssichere Dokumentation von Einstellungsvorgängen anlegen müssen, um späteren Prozessrisiken durch das AGG aus dem Wege zu gehen. Bereits am Wochenende hatte das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf INSM-Erkenntnisse über AGG-Hopper berichtet, die gar kein Interesse an einer Einstellung haben, sondern sich lediglich bewerben, im später Schadenersatz einklagen zu können. “Das AGG verursacht hohe Mehrkosten für die Unternehmen, trägt zur beabsichtigten Antidiskriminierung nichts bei und enthält ein großes Missbrauchspotential”, so das Fazit des Dortmunder Wissenschaftlers Professor Hoffjan.

Zu den Nebenwirkungen dieser Problematik gehört es, dass über 80 Prozent der in der INSM-Studie befragten Unternehmen nur noch nichts sagende Standard-Absagen an Bewerber verschicken. Dazu Max A. Höfer, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM): “Aus Angst vor Missbrauch teilen Firmen Bewerbern kaum noch die Absage-Gründe mit”. So entgehe den Jobsuchern eine ehrliche und für sie aussagekräftige Rückmeldung.

Finale Frage: Bringt das Gesetz neben den Nachteilen auch Vorteile? Mehr als drei Viertel aller Personalverantwortlichen in den Unternehmen meinen der INSM-Studie zufolge, dass das AGG nicht zu einer besseren Gleichbehandlung führe.

Hier finden Sie die komplette INSM-Studie als PDF-Download.

Focus berichtet über INSM-Studie zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Montag, 13. August 2007

Focus berichtet über INSM-Studie zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“Ruhe vor dem Sturm”, so überschreibt das heute erschienene Focus Magazin einen Artikel Über das “Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz” (AGG, vormals: Antidiskriminierungsgesetz). Das Gesetz wird Ende der Woche ein Jahr alt. Zwar habe es, so Focus, “bisher noch keine Prozessflut ausgelöst. Juristen fürchten, das könnte sich ändern.” Die Rede ist in dem Artikel auch von “AGG-Hoppern” – Personen, die gare nicht die Absicht haben, eine ausgeschriebene Stelle anzutreten, sondern sich lediglich bewerben, um bei formalen Verstößen gegen das AGG auf Schadenersatz zu klagen. Das Magazin zitiert einen Anwalt für Arbeitsrecht mit dem Satz: “Gerade kleine Firmen sind oft noch ohne Bewusstsein für das Gesetz.” Weiter heißt es in dem Bericht: “Während Regierung und Opferverbände das Werk loben, klagt die Wirtschaft über bürokratische Lasten und kuriose Nebenwirkungen. (…) Eine Studie der Universität Dortmund im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) stützt den Befund. “Die Firmen sehen nur Nachteile”, bilanziert INSM-Geschäftsführer Max Höfer, “weil es den Prozess bürokratisiert, ohne in der Sache zu helfen.”

Bundesländerranking-Resonanz 2: Süddeutsche stellt auf BIP in Ba-Wü ab, BILD freut sich über hohe Löhne in Hamburg

Samstag, 9. Juni 2007

“Der Freistaat ist noch immer Deutschlands bester Wirtschaftsstandort”- doch Baden-Württemberg holt deutlich auf”, schreibt die Süddeutsche Zeitung in einem online-Bericht über das Bundesländerranking 2007 von Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und WirtschaftsWoche. Als Hauptgrund nimmt der Bericht Bezug auf Angaben von INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer bei der gestrigen Pressepräsentation der Studie in Berlin. Nach Angaben Höfers habe Baden-Württemberg habe vor allem vom deutlichen Zuwachs seines Bruttoinlandsprodukts (BIP) profitiert.

Werner Simon, HGF der LVUAuf der Website des Südwestrundfunks wird unter Stärken von Rheinland-Pfalz die “relativ niedrige Arbeitslosenquote” genannt. Als Gründe, warum ”Rheinland-Pfalz nicht unter den Besten” sei, nennt der Bericht die unterdurchschnittliche “Ausbildungsplatzangebot und die hohe Zahl von Schülern pro Lehrer”. Zitiert wird auch Werner Simon, Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU) mit einem Kommentar zum INSM-WiWo-Bundesländerranking 2007: “Es kann nicht sein, dass wir uns auf den Lorbeeren ausruhen und alle anderen Wirtschafts-Standorte an uns vorbeiziehen lassen”. Simon appellierte nach Angaben des Südwestrundfunkts “an die Landesregierung, energisch gegenzusteuern”.

Die Agentur Associated Press stellt fest: “Als wirkliche Überraschungen gelten die Plätze zwei und drei. Sachsen-Anhalt, das im Vorjahr noch auf Platz fünf lag, schaffte laut Studie den Sprung an die Spitze, weil die Arbeitsproduktivität um 5,4 Prozent stieg, während der Bundesdurchschnitt nur bei drei Prozent lag. Sachsen, das schon zwei Mal die Trophäe gewann, blieb wie im Vorjahr auf Platz sechs stecken.”

Hamburg besticht durch den Standorteffekt, meint die Nachrichtenagentur ddp. Zitat aus der Meldung: ”Dies dürfte auch darin begründet liegen, dass annähernd zehn Prozent der 500 umsatzstärksten Unternehmen ihren Sitz in Hamburg haben und die Hansestadt vom wirtschaftlichen Erfolg der Großunternehmen profitieren kann”, erläutert Klaus Methfessel, stellvertretender Chefredakteur der WirtschaftsWoche, das Ergebnis.”

“Berlin wird dynamisch”, titeln die Potsdamer Neuesten Nachrichten. Berlin hat sich im Dynamikranking im Vergleich zum Vorjahr um sechs Plätze verbessert und kam auf Rang acht. Zitat aus dem PNN-Bericht: “Die Ergebnisse belegten, dass Berlin auf dem richtigen Weg ist, sagte Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf dem Tagesspiegel.” Gleichzeitig kritisierte er dem Bericht zufolge andere Studien wegen ihrer „starren Konzentration auf Bestandsgrößen“. Wegen des anhaltenden Strukturwandels schneide Berlin dann „schlechter ab als wohlhabende westdeutsche Regionen“. Dies sage aber „wenig aus über die Aktivierung zukunftsfähiger Regionalpotenziale“.

Von Mannheim nach Viernheim fährt man mit dem Auto etwa 17 Minuten. Sagt der Routenplaner im Internet. Weitaus größer ist die Distanz, wenn man einen Blick in die aktuelle Studie der “Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft” in Köln und der “Wirtschaftswoche” wirft“, schreibt die Mannheimer Morgen. Die INSMWiWo-Studie habe Baden-Württemberg “an die Spitze der Vergleichstabelle” gesetzt, “das benachbarte Hessen muss sich mit dem vorletzten Platz begnügen”. ”Sorgenkind der Hessen” sei unter anderem “die steigende Arbeitslosigkeit”.

Neue Osnabrücker ZeitungNiedersachsen hat aufgeholt, stellt die Neue Osnabrücker Zeitung fest. Den ganzen Bericht finden Sie hier.

“Baden-Württemberg kann alles – auch Wirtschaft”, schreibt der Berliner Tagesspiegel in Anspielung auf einen Slogan, mit dem das Land für sich werben ließ (Wir können alles, außer Hochdeutsch”). Artikel-Zitat: “Der Studie zufolge kommt Baden-Württemberg vor allem der deutliche Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts zugute, das zwischen 2004 und 2006 um 5,4 Prozent zunahm und damit weit vor dem durchschnittlichen Anstieg von 3,6 Prozent liegt. In Sachsen-Anhalt war den Angaben nach die “hervorragende” Entwicklung bei der Arbeitsproduktivität ausschlaggebend.”

Der “Wirtschaft im Norden fehlt Dynamik” beklagen die Kieler Nachrichten. Nach den gestern in Berlin veröffentlichten Ergebnissen schneide Schleswig-Holstein bei der Entwicklung von Wirtschaftskraft, Arbeitsproduktivität und Verschuldung schlecht ab. Es gibt, so das Blatt, “aber durchaus Lichtblicke: Gute Noten gab es für die Beschäftigungsentwicklung, Existenzgründungen, Standort und Struktur – hier belegt das Land einen Platz im vorderen Drittel.”

Die Mitteldeutsche Zeitung titelte: “Sachsen-Anhalt wächst im Osten am dynamischsten”
Absatz aus dem Artikel: “Rang zwei belegt Sachsen-Anhalt, das sich in den letzten Jahren konsequent nach vorn gearbeitet hat und in diesem Jahr das dynamischste Bundesland im Osten ist. Verantwortlich dafür ist der Studie zufolge die hervorragende Entwicklung bei der Arbeitsproduktivität, die im untersuchten Zeitraum um 5,4 Prozent stieg. Bundesweit waren es durchschnittlich nur 3,0 Prozent.”

Bild-online“In Hamburg gibt’s die höchsten Löhne” , freut sich die BILD-online.
Zitat: “Arbeitnehmer in Hamburg verdienen brutto im Monat rund 970 Euro mehr als in Thüringen. Das ergab eine bundesweite Studie der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“. Der Durchschnittslohn für ganz Deutschland liegt bei 2628 Euro.”

Thema Ranking im INSM-Tagebuch.

www.unicheck.de: Das interaktive Studiengebühren-Feedback ist live geschaltet

Mittwoch, 11. April 2007

INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer (Mitte) auf der INSM-Pressekonferenz zur Präsentation von www.unicheck.deProfs & Co. müssen sich warm anziehen. Denn gebührenzahlende Studenten wollen künftig deutlich höhere Ansprüche an ihre Hochschulen stellen. Das ist eins der zentralen Ergebnisse einer repräsentativen TNS-Emnid-Umfrage, die die die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft heute in Berlin zum Start des Studi-Portals www.unicheck.de vorstellte. Die große Mehrheit aller Studenten will mehr Infos und Mitsprache darüber, wie Hochschulen ihre Studienbeiträge für ein besseres Lehrangebot einsetzen.

“Als Gebührenzahler haben Studenten ein Mitspracherecht, wie Ihr Geld für eine bessere Ausbildung eingesetzt wird,” sagte INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer auf einer Pressekonferenz, an der sich auch der Kölner Sozialforscher Professor Jürgen Friedrichs, Wolfgang Starke von der Verbraucherzentrale NRW und Jennifer Litters vom Campus-Magazin UNICUM beteiligten (Foto). Verbraucherzentrale, UNICUM und Financial Times Deutschland haben als Kooperationspartner der INSM für das Studi-Portal Unicheck mitgewirkt. Verbraucherschützer Wolfgang Starke: “An den Studiengebühren in den meisten Bundesländern lässt sich nicht mehr rütteln. Jetzt heißt es, den Studierenden den Weg zur Lehre finanziell zu ebnen. Uns geht es dabei um den Service für Studierende als Verbraucher. Denn das sind sie ab sofort in doppelter Hinsicht:
Einerseits zahlen sie Geld und können dafür eine adäquate Gegenleistung fordern. Zum anderen werden Themen wie Kreditfinanzierung wichtiger. Auf Unicheck stellen wir unser Know-how zur Verfügung.”

Detail von der neuen Website www.unicheck.deDas von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ins Leben gerufene Unicheck-Portal soll, wie bereits in der Ankündigung vom 5. April beschrieben, für Transparenz sorgen, wie die Hochschulen mit den Beiträgen ihrer zahlenden Kunden wirtschaften. Eine aus Studenten zusammengesetzte Redaktion betreut das Portal redaktionell und prüft mit Hilfe von Kommilitonen an diversen Hochschulen, ob die versprochenen Verbesserungen auch tatsächlich eintreten.

Immerhin zwei Drittel aller befragten Studenten sind nach dieser TNS-Emnid-Befragung für die INSM überzeugt, dass Studiengebühren prinzipiell für Verbesserungen des Lehrbetriebes sorgen können, obwohl Studienbeiträge weiterhin unpopulär sind (nur 33 Prozent dafür). Die Wunschliste der Studis ist laut TNS-Emnid-Umfrage für die INSM lang. Ganz oben stehen mehr übungsangebote, mehr Lehrveranstaltungen und generell ein besserer Unterricht. Unicheck überprüft systematisch die Gebührenverwendung. Das Portal www.unicheck.de gibt den Studenten, die als Zahler zu Bildungskunden werden, die Möglichkeit eines öffentlichen Feedbacks, wie ihrer Meinung nach mit ihrem Geld umgegangen wird. über Fragebögen können die Studierenden das Service- und Studienangebot bewerten. Aus dem diesem gesammelten Einzelfeedbacks erstellt Unicheck ein Hochschulranking. Wer schneidet bei der Ausbildungsqualität besser und wer schlechter ab? Wo haben Maßnahmen gegriffen und wo nicht? Für die 25 größten Universitäten liegen diese Berichte bereits vor.

Die INSM-Pressekonferenz zu www.unicheck.de fand großes InteresseMax A. Höfer: “Unicheck schafft die nötige Transparenz, wie die Hochschulen mit den Studienbeiträgen ihrer zahlenden Bildungskunden umgehen.” Die Notwendigkeit hier mehr Öffentlichkeit zu schaffen, unterstrich auch Jennifer Litters von UNICUM: “Einige Hochschulen sollen beim Investieren der Studiengebühren sehr kreativ sein. Da ist von gestopften Haushaltslöchern und glänzenden Imagebroschüren die Rede”, sagte Sie beim Pressetermin in Berlin und setzte hinzu: “Unicheck” ist unter anderem dafür da, solche Fehlgriffe öffentlich zu machen. Aber selbstverständlich sollen auch die guten Beispiele ein Forum finden.” Unicheck bietet zudem die jeweiligen Verwendungspläne für Studiengebühren an jeder Hochschule. Interaktiv kann hier jeder Student per Mausklick Einblick bekommen und Leistungen anderer Hochschulen vergleichen. Das Portal will zudem erfassen, wo Studenten den größten Verbesserungsbedarf an ihrer Hochschule sehen.

Zahlreiche Nachrichtenagenuren und Medien griffen das Thema auf. Unter anderem Associated Press, FTD, Kölnische Rundschau.

Unter der Schlagzeile “Sag mir, wo die Gebühren sind” schrieb zum Beispiel die FTD: “Fortan können Studierende Gebührenverschwendung öffentlich anprangern. In dem Onlineportal www.unicheck.de steht ein Fragebogen, in dem sie Auskunft geben können, wie ihre Hochschule die Gebührengelder einsetzt, wie Hörsäle ausgestattet sind und wie sie über die Verwendung des Geldes informiert werden. Daraus entsteht dann ein Gebührenvergleich der Hochschulen. “Der eine oder andere Rektor wird sich selbstverständlich darüber beschweren, wer lässt sich schon gerne in die Karten sehen”, sagt Jürgen Friedrichs, Sozialforscher an der Uni Köln, “aber Vergleiche regen ja dazu an, es besser machen zu wollen.”

Studenfutter des INSM-Kooperationspartners UNICUMZum Pressetermin gab es Studentenfutter von UNICUM.

Dass das Thema nicht allen schmeckte, zeigt unser P. S.:

spiegel-online hatte in einer brutalstmöglichen Recherche 14 Stunden vor unserer Unicheck-Start-Pressekonferenz “aufgedeckt”, dass die INSM das Portal unicheck betreibt, was nicht nur auf diesem Portal schon länger angekündigt, sondern schon 14 Tage vorher ganz offen in UNICUM zu lesen war - dem größten Campusmagazin mit 579.000 Lesern, nur von der Hochschulredaktion von spiegel-online ist offenbar keiner dabei.

P.P.S. Dazu hier ein Kommentar

Unicheck-Meldung auf dem NRW-Landesregierungsportal.

Mehr über Bildung hier. Alles über Unicheck auf dieser Site.