Zahlreiche überregionale und regionale Medien sowie Presseagenturen berichteten über die Studie von Professor Andreas Hoffjan, Universität Dortmund, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Im Zentrum der Berichterstattung stand das Resümee von Professor Hoffjan: „Das AGG verursacht hohe Mehrkosten für die Unternehmen, trägt zur beabsichtigten Antidiskriminierung nichts bei und enthält ein großes Missbrauchspotenzial.” Zu den berichtenden Medien zählen die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Financial Times Deutschland, das Handelsblatt, Focus, WAZ, SPIEGEL.de und der Sender Phoenix. Auch das Bundeswirtschaftsministerium reagierte auf die INSM-Studie.
Ausgewählte Medienresonanzen:
“Kritische Bilanz zum Gleichbehandlungsgesetz” titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Das neue Regelwerk stoße “auf heftige Kritik von Arbeitsrechtlern sowie Vertretern von Arbeitgeberverbänden und des Handwerkes”: “Sie sehen darin vor allem einen Zuwachs an Bürokratie und Kosten. Einer Studie des Dortmunder Wirtschaftsprofessors Andreas Hoffjan zufolge haben die Unternehmen im Zusammenhang mit dem AGG rund 1,73 Milliarden Euro insbesondere für Schulungen ihrer Mitarbeiter und die Einführung neuer Standards ausgegeben. Damit belaste das Gesetz jedes Unternehmen durchschnittlich mit 72,50 Euro je sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter, heißt es in der Untersuchung, die Hoffjan im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft erstellt hat. “Das AGG verursacht hohe Mehrkosten für die Unternehmen, trägt zur beabsichtigten Antidiskriminierung nichts bei und enthält ein großes Missbrauchspotential”, kritisiert er.” (…) Der FAZ-Artikel zitiert auch INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer: “Aus Angst vor Missbrauch teilen Unternehmen Bewerbern kaum noch die Gründe für die Absage mit”, bemängelte Max Höfer, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Dies verbaue Bewerbern die Chance auf eine ehrliche Beurteilung. Drei Viertel aller Personalchefs bestritten, dass mit dem AGG mehr Gleichbehandlung erreicht werde.”
Das Hamburger Abenblatt titelte: “Antidiskriminierungsgesetz: Befürchtete Klagewelle blieb aus” und zitiert Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt mit dem Satz: “Das einjährige Jubiläum ist kein Grund zum Feiern.” Für die Unternehmen sei laut Hundt ein “hochbürokratischer und kostenträchtiger Begründungs- und Dokumentationsaufwand entstanden.” Weiter heißt es in dem Artikel: “Nach einer Studie der von Arbeitgeberverbänden finanzierten Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft entstanden durch das Gesetz 1,73 Milliarden Euro zusätzliche Kosten. Köppen ließ das nicht gelten. Sie sagte, bei 90 Milliarden Euro Bürokratiekosten mache der Anteil durch das Gleichstellungsrecht nur etwa zwei Prozent aus. Auch Grünen- Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck wies die Kritik zurück. …”
“Das AGG ist seit einem Jahr in Kraft. Politik und Wirtschaft streiten sich seitdem über die Auswirkungen des Gesetzes auf die Unternehmen, die über die zusätzliche Belastungen klagen”, resümiert das Handelsblatt. Zu Wort kommt in dem Artikel der Chefjustiziar des DIHK, Jürgen Möllering. Möllering über das Angebot der Gleichstellungsbeauftragten des Bundes, Martine Köppen, mit der Wirtschaft in einen Dialog über das AGG einzutreten: “Wir sind natürlich gerne bereit mit der Beauftragten über das AGG und seine Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft zu sprechen.” Sein Verband, so der Handelsblatt-Artikel weiter, hätte jedoch bereits Anfang dieser Woche eine eigene erste Bilanz zu dem umstrittenen Vorhaben vorgelegt. Weiter heißt es in dem Bericht: “Danach sei zwar die befürchtete Klagewelle gegen Unternehmen bisher ausgeblieben, das AGG habe aber die Bürokratiebelastung erhöht, bilanzierte der DIHK. Unterstützung erhielt der Verband durch eine Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Danach sind den Unternehmen rund 1,73 Mrd. Euro zusätzliche Kosten beispielsweise durch Begründungs- und Dokumentationsaufwand entstanden. (…) Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Köppen, verteidigte das AGG gegen Kritik aus der Wirtschaft. “Die Klagewelle ist ausgeblieben. Der Missbrauch des Gesetzes durch die AGG-Hopper ist ein Randproblem. Die Unternehmen verlieren nicht, sie profitieren deutlich mehr von der Chancengleichheit”, sagte Köppen. Die Behördenleiterin wies das Argument zurück, dass ein Ausbleiben der Klagewelle beweise, dass das Gesetz unnötig sei. Ihrer Darstellung zufolge will ein Großteil der Betroffenen Diskriminierung ohne Prozesse beenden. Das Ergebnis der Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, derzufolge 1,73 Mrd. Euro zusätzliche Kosten durch das Gesetz entstanden sind, ließ sie nicht gelten. Bei 90 Mrd. Euro Bürokratiekosten mache der Anteil durch das Gleichstellungsrecht nur etwa zwei Prozent aus, sagte Köppen. “Wir sollten die lange Debatte um das Gleichbehandlungsgesetz, die bis heute anhält, beenden”, forderte Köppen. Die Arbeitsgerichte beschäftigen sich trotz dieser Aufforderung unvermindert weiter mit dem AGG. ….”
Die Hannoversche Allgemeine kam in ihrem Bericht zu folgenden Einschätzungen: “… selbst nach einem Jahr könnte die Bewertung der Regelung, die verbindliche Vorgaben der EU umsetzt und zum Teil darüber hinausgeht, unterschiedlicher nicht sein. Vor allem die Wirtschaft war auf die Barrikaden gegangen und tut es auch heute noch. Als “überflüssig” bezeichneten Industrie und Mittelstand zuletzt das Gesetz. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hatte zuvor eine Studie vorgelegt, nach der das AGG wegen neuer Organisations- und Dokumentationspflichten 1,73 Milliarden Euro im Jahr zusätzlich kostet. Das Bundeswirtschaftsministerium plädierte daraufhin für Änderungen am Gesetz. Der Präsident des Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Ludwig Georg Braun, bemängelte am Donnerstag, die Unternehmen würden unnötig belastet.” “Noch immer ist das Misstrauen aufseiten der Wirtschaft groß. Köppen versuchte darum gestern in ihrer Jahresbilanz, Unternehmen und Verbände von dem Gesetz zu überzeugen. Sie warb in Berlin für einen “Pakt mit der Wirtschaft”. Das Argument, mit dem sie die Wirtschaft überzeugen will: Wer exportorientiert ist, lebt von Vielfältigkeit. Unternehmen seien auf permanente Innovation und ungewöhnliche Ideen ihrer Mitarbeiter angewiesen. Alle, auch die Kleinen und Mittelständler könnten von der Vielfalt bei der Bewerberauswahl profitieren.”
Die Aalener Nachrichten publizierten einen dpa-Korrepondentenbericht, der sich auch mit der Rolle von Martine Köppen, Gleichstellungsbeauftrages des Bundes beschäftigt. Zitat: “Köppen hat es schwer. Sie wird gefragt,warum ein Jahr lang nichts passiert sei oder warum das Gesetz so viel Bürokratie und Kosten verursacht habe. Tags zuvor hatte die von Arbeitgebern finanzierte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft eine Auftragsstudie platziert, derzufolge 1,73 Milliarden Euro Zusatzkosten durch das Gesetz entstanden seien. Bei 90 Milliarden Euro Bürokratiekosten, hält Köppen entgegen, entspräche dies nur etwa zwei Prozent. Sie weist auch den Vorhalt zurück, das Ausbleiben einer Klagewelle beweise, dass das Gesetz überflüssig sei.” Der Bericht zitiert auch den Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Jürgen Möllering, der dem Dialog-Angebot der Gleichstellungsbeauftragten skeptisch gegenüber steht. Köppen hatte einen “Pakt” zum AGG angekündigt. Dazu Möllering: “Was der jetzt noch bringen soll, erschließt sich mir nicht. Denn die Auslegung des Gesetzes wird durch die Gerichte vorgenommen.”
Die Münchner Abendzeitung zitiert Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt: “Kein Grund zum Feiern”, wettert Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Das AGG werde “von Hoppern und Abmahnvereinen missbraucht”: Die suchten in Stellenanzeigen “gezielt nach Fehlern, um Arbeitgeber mit Entschädigungsforderungen zu überziehen, obwohl sich keine dieser Personen ernsthaft für eine Anstellung interessiert”.
Die Bremer Nachrichten beschäftigten sich unter anderem mit der Auffassung von DIHK-Präsident Braun. Zitat: “Und der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Ludwig Georg Braun, meint weiterhin: “Dieses Gesetz hätte man sich wirklich sparen können.” Die Rechtsunsicherheit durch unklare Formulierungen sei “sehr groß” sagt Braun und fordert wie CDU-Wirtschaftsstaatssekretär Hartmut Schauerte “Nachbesserungen” im Gesetz. Zudem würden Unternehmen unnötig belastet, kritisiert Braun unter Berufung auf eine Studie der Universität Dortmund. Die im Auftrag der von den Arbeitgeberverbän- den finanzierten “Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft” erstellte Studie ergab, dass den Unternehmen durch das Gesetz rund 1,73 Milliarden Euro zusätzliche Kos-ten entstanden sind. Eine Kritik, die Martina Köppen so nicht gelten lässt. Denn bei insgesamt 90 Milliarden Euro Bürokratiekosten mache der Anteil durch das neue Gleichstellungsrecht nur etwa zwei Prozent aus. …”
Auszug aus einer Meldung der Nachrichtenagentur epd: ” …Ein Jahr nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Martina Köppen, einen “Pakt mit der Wirtschaft” angekündigt. (…) Köppen räumte ein, dass durch das Gleichbehandlungsgesetz die Verwaltungskosten steigen. Unternehmensverbände hatten das Gesetz als überflüssig bezeichnet. Die Kosten wurden in einer von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft finanzierten Studie mit 1,7 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich beziffert. …”
Die Geislinger Zeitung schrieb über die in Folge der INSM-Studie aufgeflammte AGG-Debatte: “Die FDP im Bundestag nannte es einen Skandal, dass die Behörde noch immer nicht arbeitsfähig sei. Auch die Bilanz des Gesetzes sei ernüchternd, erklärte die Justizexpertin Mechthild Dyckmans. ‘Der erhoffte Minderheitenschutz ist ausgeblieben, die bürokratischen Kosten sind gestiegen und gleichzeitig werden Steuergelder in Millionenhöhe sinnlos verpulvert.’ Auch die Expertin bei den Arbeitgeberverbänden, Kristina Schütt, monierte: ‘Das Gesetz hat ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit, zusätzlichen Kosten und Bürokratie gebracht.’ Ganz anders das Urteil der Gewerkschaften: ‘Es ist gut, dass bei Einstellungen und Entgelt Diskriminierungen nach Geschlecht, Alter oder ethnischer Herkunft klar verboten sind’, meinte Claudia Menne, Bereichsleiterin beim DGB für Gleichstellungsfragen.”(…) “Aus den wenigen Gerichtsverfahren zieht die arbeitgebernahe Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft den Schluss, dass das Gesetz überflüssig ist. Nach Angaben der Initiative entstanden mit der Einführung des Gesetzes der Wirtschaft pro Mitarbeiter 72,50 EUR zusätzliche Kosten. Hochgerechnet auf alle Beschäftigten in Deutschland ergibt dies eine Summe von 1,73 Mrd. EUR.”
Das AGG habe “Kaum Spuren hinterlassen”, meint die Neue Ruhr Zeitung: “Bei der neuen Antidiskriminierungsstelle des Bundes meldeten sich bislang nur rund 2300 Menschen und Firmen, die um Rat fragten. Martina Köppen, die Behördenleiterin, kündigte gestern eine Informationsoffensive an. Bis heute verfügt die Beratungsstelle noch nicht einmal über einen Internetauftritt. (…) Der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, forderte, das Gesetz auf die Brüsseler Mindeststandards zurück zu schneiden: “Für uns als Unternehmer hat es nur neue Bürokratie und zusätzliche Kosten gebracht”, so Ohoven. Vor allem Kleinbetriebe täten sich schwer damit, weil zum Beispiel Bewerbungsgespräche jetzt am besten unter Zeugen geführt würden. …”
Der Südkurier verfasste einen Sachartikel mit Infos zum AGG. INSM-Tagebuch dokumentiert zwei Frage-Antwortpaare aus diesem Stück:
“Was sind AGG-Hopper? Unter “AGG-Hopper” versteht man Menschen, die von einem Job zum nächsten hüpfen. Ihr Ziel ist es, die Firmen wegen Diskriminierung zu verklagen, um eine Entschädigung zu kassieren. Angeblich kursieren bei den Arbeitgebern bereits schwarze Listen mit den Namen von Scheinbewerbern. Sie treten zwar nicht häufig auf den Plan. Wenn aber doch, müssen Personalchefs auf der Hut sein: Beim kleinsten Lapsus könnten bis zu drei Monatsgehälter plus ein Schmerzensgeld fällig werden. Martina Köppen beruhigt indes: “Das ist ein Randproblem.”
Welche Folgen hat das Gesetz für die Wirtschaft? Wie aus einer Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hervorgeht, verursachte das AGG für die Unternehmen im ersten Jahr Mehrkosten in Höhe von 1,73 Milliarden Euro. Die Firmen mussten demnach für jeden sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter jeweils im Schnitt 72,50 Euro aufbringen. Knapp ein Drittel der Gesamtkosten (532 Millionen Euro) entfielen auf die Mitarbeiterschulungen, weitere 602 Millionen würden für die Einführung neuer Standards und “strategischer Implementierungen” aufgewandt. Allerdings belaufen sich die Bürokratiekosten auf insgesamt 90 Milliarden Euro. Somit entspräche der Aufwand für das AGG nur etwa zwei Prozent.”
“Flucht nach vorn soll zum Erfolg führen” überschrieb die Thüringische Landeszeitung ihren Bericht über das AGG und die INSM-Studie. Unterzeile der TLZ: ”Ein Jahr Antidiskriminierungsgesetz – Bundesbeauftragte will jetzt die Wirtschaft ins Boot holen”.
“Teure Gleichberechtigung”, schrieb die Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Weiter heißt es in dem Bericht der WAZ: “… Das Antidiskriminierungsgesetz gilt in der Wirtschaft als hochbürokratischer Sündenfall der Großen Koalition. Die Klagewelle sei ausgeblieben, berichtet dagegen die Beauftragte der Bundesregierung” (…) “Wenn Hundt aus dem Alltag des AGG berichtet, fallen ihm ganz andere Beispiele ein als Martina Köppen. Er berichtet von “Abmahnvereinen”, die ganz gezielt in Stellenausschreibungen nach Fehlern suchen, um die Unternehmen später mit Entschädigungsklagen zu überziehen. Dem Geist des Gesetzes entspricht dies nicht. Es soll verhindern, dass Menschen wegen ihrer Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Vorlieben benachteiligt werden. Die Angst vor Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen sorgt nach wie vor für erhebliche Verunsicherung vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen, berichtet Martina Köppen.” “Ein Mann klagte sogar, wenn auch ohne Erfolg, als ihm eine Stelle im Frauenhaus verwehrt wurde. Vor deutschen Arbeitsgerichten hat es mittlerweile einige hundert Verfahren wegen des AGG gegeben. Personalabteilungen rüsten sich mit Fachwissen gegen die juristischen Fallen im Gesetz. Stellenanzeigen für eine “Assistentin der Geschäftsführung” sind selten geworden.” “Laut einer Studie der Universität Dortmund im Auftrag der “Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft” sind den Unternehmen Kosten in Höhe von 1,7 Milliarden Euro durch das AGG entstanden – vor allem durch Mitarbeiterschulungen. Die Betriebe seien gezwungen, bei allen Bewerbungsverfahren jederzeit den Nachweis der Nichtdiskriminierung führen zu können, klagt Hundt. “Dieser ständige Rechtfertigungsdruck führt sogar so weit, dass Unternehmen so genannte AGG-Versicherungspolicen abschließen, um sich vor Abzockern zu schützen.”"
Die Westfälische Nachrichten schagzeilten: “Stilblüten und Bürokratie – Vorschriften gegen Diskriminierung spalten die Geister / Auch Arbeitssuchende spüren die Folgen” Auszug aus dem Bericht: ”Ein Hotel suchte per Annonce ein “Zimmermädchen/ -mann”. Gebraucht wurde natürlich kein Handwerker, sondern ein sogenannter “Roomboy”. Solche Ausrutscher sind eine Folge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das morgen ein Jahr alt wird. Bloß keinen Raum für Missverständnisse lassen, heißt seit Inkrafttreten dieses “Antidiskriminierungsgesetzes” die Devise in vielen Personalbüros. Das Gesetz scheidet noch immer die Geister. “Die Sensibilität in den Unternehmen für Benachteiligungen ist gewachsen”, so Ingrid Sehrbrock, Vize- Chefin des Gewerkschaftsbundes DGB. “Genau das sollte erreicht werden.” Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hat dagegen ausgerechnet, was das Gesetz kostet: Insgesamt seien der Wirtschaft Kosten von 1,73 Milliarden entstanden – 72,50 Euro je Mitarbeiter. Zahlen, die der DGB anzweifelt. Doch auch Arbeitssuchende merken Folgen. “Wir erleben, dass Absagen nur sehr kurz gehalten und kaum begründet werden”, sagt Werner Marquis von der NRW-Regionalagentur für Arbeit.”
Meldung bei Antibürokratieteam. Das bürokratische Anti-Diskriminierungsgesetz kostet den Steuerzahler nicht nur wie häufig berichtet 5,6 Millionen Euro, was sich nur auf die Einrichtung einer neuen Verwaltungsstelle bezieht. Laut einer Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) werden die Unternehmen mit 1,7 Milliarden Euro belastet. Mehr.